Plötzlich pflegebedürftig zu werden ist erst einmal ein Schock und kann die Betroffenen sowie Angehörigen ganz schön überrumpeln. Genau in dem Moment tritt die Pflegeversicherung in Kraft und erleichtert die neue Lebenssituation. Egal ob private Vorsorge oder gesetzliche Versicherung – beide Varianten richten sich nach dem Sozialgesetzbuch und müssen somit die gleichen Auflagen erfüllen.