Wie wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt?

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Grundsätzlich gilt: Pflegebedürftig ist, wer eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung hat oder eine gesundheitliche Belastung nicht selbständig bewältigen kann. Die genauen Kriterien für die Feststellung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit sind gesetzlich geregelt. Wichtig ist jedoch, dass die Pflegebedürftigkeit auf Dauer besteht und eine gewissen Schwere aufweist. Vom festgestellten Pflegegrad ist anschließend abhängig, welche Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Diese Kriterien sind für die Festlegung des Pflegegrades ausschlaggebend:
Mobilität (10 Prozent)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent)
Selbstversorgung (40 Prozent)
Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen (20 Prozent)
Gestaltung des Alltagslebens (15 Prozent)
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